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AgenturQZert GmbH

Zertifizierungsstelle AgenturQZert GmbH

Warum zertifizieren?

Zertifizierung nach der AZWV bei der Zertifizierungsstelle AgenturQZert GmbH

Mit dem Inkrafttreten der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) müssen Bildungsträger, die berufliche Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzgebung (SGB III) durchführen wollen, eine Träger- und Maßnahmenzulassung durch eine fachkundige Stelle vorweisen.

Basis hierfür und verbindliche Grundlage für die Zulassung sind die §§ 84, 85 SGB III, die "Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung" (AZWV) und die aktuell gültigen Empfehlungen und Feststellungen des Anerkennungsbeirates bei der Bundesagentur für Arbeit.

Eine Zulassung nach der AZWV durch eine fachkundige Stelle benötigen auch diejenigen Bildungsträger, die berufliche Weiterbildungsmaßnahmen nach

  • dem Sonderprogramm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen"(WeGebAU) der Bundesagentur für Arbeit und
  • dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung (Kurzarbeit und geförderte Weiterbildung) durchführen wollen.

Die Anforderungen der AZWV für berufliche Weiterbildung müssen Bildungsträger auch dann erfüllen, wenn eventuell bereits andere Zertifizierungen vorliegen (z.B. Fernunterrichtsmaßnahmen, staatlichen oder öffentlich rechtlichen Schulen).

Bildungsträger, die bereits über ein wirksames Qualitätsmanagementsystem wie z.B. der ISO 9001 oder LQW verfügen, können dieses an die AZWV anpassen.

Adresse:

AgenturQZert GmbH | Lindenspürstraße 32 | D-70176 Stuttgart
Telefon: +49 (800) 24 79 378 (freecall) | Telefax: +49 (163) 99 60 13 658 | E-Mail: